Die Bürgerinnen und Bürger sollen ab 2028 einen Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes bekommen. Der Anspruch soll in einer Neufassung des so genannten Onlinezugangsgesetzes verankert werden, mit dem die Bundesregierung die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen will, wie die zuständigen Fachpolitikerinnen und -politiker der Koalitionsfraktionen am Montag in Berlin mitteilten. Der Bund bemüht sich seit Jahren, mehr Verwaltungsleistungen im Internet zugänglich zu machen – allerdings kommt die Umsetzung nur schleppend voran.
Ziel der Gesetzesnovelle sei eine „moderne und bürgernahe“ Verwaltung, hieß es in der gemeinsamen Erklärung der Ampel-Fraktionen. Behördliche Anliegen sollen künftig „vollständig elektronisch“ erledigt werden können, „ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist“, teilte die FDP mit. Das sogenannte Schriftformerfordernis soll demnach wegfallen. Standards sollen so vereinheitlicht werden, dass „Verwaltungsleistungen unkompliziert online erledigt werden können“.
Die Behörden des Bundes sollen künftig vorrangig so genannte Open-Source-Software anschaffen, mit der Verfahren beschleunigt werden sollen. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsleistungen wählen können, wie sie sich authentifizieren und wie sie die Dienstleistung bezahlen wollen. Das Innenministerium wird nun aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren Standards zu erarbeiten.
Der Innenausschuss des Bundestags soll die Gesetzesänderung am Mittwoch beschließen. Danach soll er ins Plenum gehen.
Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten und setzte sich bereits zum Ziel, die knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Als Frist waren dafür fünf Jahre bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam voran, das Ziel wurde klar verfehlt.
Ende Dezember vergangenen Jahres hatte das Verbraucherportal Verivox mitgeteilt, dass nur 81 der knapp 600 Behörden-Dienstleistungen komplett online genutzt werden konnten. Laut der Auswertung waren 96 behördliche Dienstleistungen zumindest teilweise online abrufbar. 404 Leistungen – also mehr als zwei Drittel – waren gar nicht digitalisiert.
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