Bundesregierung will Ausweisungen nach Terror-Verherrlichung erleichtern

Die Bundesregierung will Ausländer schneller ausweisen lassen, wenn diese in öffentlichen Äußerungen Terrortaten billigen.

Die Bundesregierung will Ausländer schneller ausweisen lassen, wenn diese in öffentlichen Äußerungen Terrortaten billigen. Die Schwelle für eine Ausweisung soll deutlich sinken: Ein einziger Hass-Kommentar im Internet könne künftig für eine Ausweisung ausreichen – eine strafrechtliche Verurteilung sei dafür nicht erforderlich, erklärte das Bundesinnenministerium am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss. Die Regelung gelte für „Ausländer, die terroristische Straftaten billigen, begrüßen oder verherrlichen“.

Die Verherrlichung von Terror-Taten durch Äußerungen etwa im Internet „schürt auch ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren kann“, begründete Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) die Gesetzesverschärfung. Ihr Ministerium reagiert damit auf Hasspostings im Netz nach dem Angriff der Hamas auf Israel oder nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim.

Die Ministerin kritisierte, dass der Hamas-Angriff „auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“ worden sei. Ebenso „menschenverachtend“ sei der Messerangriff auf den jungen Polizisten in Mannheim verherrlicht worden.

„Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden“, forderte Faeser. Dafür solle das Aufenthaltsgesetz so bald wie möglich angepasst werden, erklärte sie. Dort solle festgeschrieben werden, dass künftig aus einer einzigen Billigung terroristischer Straftaten ein besonders schweres Ausweisungsinteresse folgen könne.

„Es geht nicht um den kleinen Klick und den kurzen Like“, sagte Faeser. „Sondern es geht darum, dass wirklich widerwärtige, terroristische Inhalte verherrlicht und gepostet werden.“ Insofern glaube sie nicht, dass es bei der Einschätzung der Terrorverherrlichung durch die Ausländerbehörden Abgrenzungsprobleme geben werde.

Eine strafgerichtliche Verurteilung soll dem Entwurf zufolge nicht Voraussetzung für eine Ausweisung und Abschiebung sein. Für derartige Fälle soll im Gesetz eine neue „Fallgruppe für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ geschaffen werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung nach dem Angriff in Mannheim bereits in einer Regierungserklärung angekündigt. Faeser ging davon aus, dass die Verschärfung schnell im Bundestag beschlossen wird. Sie rechne damit, „dass wir nach der Sommerpause durch sind“.

Von den Grünen kam Zustimmung zu der geplanten Verschärfung. Zwar sei es eine „große Errungenschaft“, dass verfolgte Menschen in Deutschland Schutz finden können, erklärte Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). „Wer aber die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben.“ Es müsse gelten: „Wer terroristische Taten billigt und für sie wirbt, muss gehen. Dann hat der Staat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse.“
© AFP

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