Grund sei, dass die Unternehmen in Deutschland mehr Zeit für die Vorbereitung der Umsetzung bräuchten, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Freitag mit. Der Anwendungsstart sollte daher „dringend“ um ein halbes Jahr auf den 1. Juli verschoben werden, dazu habe Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) Brüssel im Namen der Bundesregierung aufgefordert.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen.
Das Verbot greift nach derzeitiger Planung ab dem 30. Dezember dieses Jahres für große Unternehmen. Für kleine und mittlere Firmen sollen die Regeln demnach ab dem 30. Juni kommenden Jahres gelten. Auch hier fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verschiebung um sechs Monate auf den 1. Januar 2026.
Das Ziel der Verordnung, „den notwendigen globalen Waldschutz zu stärken, steht außer Frage“, erklärte Özdemir. Allerdings müsse die Umsetzung „praktikabel, bürokratiearm und reibungslos funktionieren“. Es dürfe in Brüssel „nicht ignoriert werden“, wenn die Wirtschaft um ihre Existenz bange. „Ich nehme die Sorgen der Unternehmen, der Land- und Forstwirtschaft und auch der Länder sehr ernst.“
Vier Monate vor dem Start fehlten noch immer wichtige Umsetzungselemente wie die Einstufung Deutschlands als Land mit geringem Entwaldungsrisiko, fuhr das Landwirtschaftsministerium fort. Dann nämlich würden die Nachweispflichten deutlich erleichtert. Ohne eine solche Risikobewertung müssten sich Waldbesitzer in den EU-Ländern an dieselben Regeln halten wie etwa in Brasilien. Außerdem habe die EU-Kommission betroffenen Unternehmen Hilfe bei der Vorbereitung versprochen, diese jedoch „noch nicht abschließend vorgelegt“, beklagte das Ministerium.
Mehrere Wirtschaftsbereiche hatten die geplante Verordnung wegen mangelnder Vorbereitung zuletzt kritisiert, darunter die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger. Bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hatte auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag in einer Rede gesagt, die Verordnung „muss praxistauglich sein“. Er habe sich deshalb bei Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dafür eingesetzt, „dass die Verordnung ausgesetzt wird, solange die auch vom BDZV aufgeworfenen offenen Fragen nicht geklärt sind“.
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