Auch der Bundesrat hat die Gesetzesreform für schnellere Genehmigungsverfahren für Industrie- und Energieanlagen beschlossen. Die Länderkammer stimmte der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am Freitag zu. Das Gesetz „bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg“, erklärte der Bundesrat. Außerdem schreibt die Reform das Klima als grundsätzlich zu schützendes Gut fest.
Besonders im Fokus des erhofften „Genehmigungsturbos“ stehen Windkraftanlagen und Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff. In vielen Fällen soll etwa ein vorzeitiger Baubeginn vor Ende des offiziellen Verfahrens möglich sein. Deutlich einfacher soll auch das sogenannte Repowering werden, wenn ältere Anlagen durch moderne ersetzt werden.
„Mit dem neuen Gesetz können mehr Ressourcen direkt in die Realisierung von Projekten fließen anstatt in ihre Genehmigung“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Beschleunigung der Verfahren erfolge zudem, „ohne das Schutzniveau für die Umwelt zu senken“, versicherte er.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz war Mitte der 70er Jahre eingeführt worden, um gegen Umweltverschmutzung durch die Industrie vorzugehen. Seitdem ist es vielfach überarbeitet und erweitert worden und enthält zahlreiche Auflagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder auch Erschütterungen.
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