Der Bundesrat hat das Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung gebilligt, wonach Kommunen Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. Die Länderkammer machte bei ihrer Sitzung am Freitag damit den Weg frei für eine Grundlage des Heizungsgesetzes, mit dessen Hilfe beim Heizen künftig mehr auf erneuerbare Energien gesetzt werden soll. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte nach dem Bundesratsbeschluss, das Wärmeplanungsgesetz gebe „den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal rechnen können“. Die Kommunen würde sich „vor Ort am besten auskennen“ und entsprechend über die lokale Wärmeversorgung entscheiden.
Das Gesetz sieht vor, dass Großstädte ab 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten lockerere Vorgaben.
Der Bundestag hatte Anfang September das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Neu eingebaute Heizungen müssen damit zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Die Regeln sollen ab Januar 2024 gelten, zunächst aber nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen. Der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich.
Das Wärmeplanungsgesetz verabschiedete der Bundestag Mitte November. Bestandteil des Gesetzes ist auch eine Dekarbonisierung der Wärmenetze. Betreiber von bestehenden Wärmenetzen müssen sie bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Ab 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.
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