Bundesrat billigt Online-Portal zu Stärken und Schwächen von Kliniken

Die Bürgerinnen und Bürger können sich künftig mithilfe eines Online-Portals über die Qualität der Kliniken hierzulande informieren.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich künftig mithilfe eines Online-Portals über die Qualität der Kliniken hierzulande informieren: Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am Freitag ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Länderkammer hatte das Krankenhaus-Transparenzgesetz in einer ersten Abstimmung ausgebremst und den Vermittlungsausschuss angerufen. Ende Februar wurde dort eine Einigung erzielt, welche das lange umstrittene Gesetz bestätigte, und zwar ohne Änderungen.

Lauterbach will damit für mehr Transparenz sorgen: Patientinnen und Patienten sollen sich künftig online über die medizinischen Stärken und Schwächen jeder einzelnen rund 1700 deutschen Klinik informieren können. Ein entsprechendes Portal soll ab Mai an den Start gehen.

Abrufbar sollen Informationen dazu sein, welche Einrichtungen welche Eingriffe anbieten, wie oft diese dort vorgenommen werden und wie viele Ärzte und Pflegekräfte vor Ort sind. Ebenfalls veröffentlicht werden sollen Komplikationsraten – Daten dazu, wo eine Operation wie oft schief geht und was genau passiert ist.

Lauterbach selbst warb im Bundesrat noch einmal für sein Vorhaben. Die deutschen Krankenhäuser seien „massiv überbürokratisiert“ und wiesen Qualitätsdefizite auf, betonte er. Ein Drittel der Krebspatienten hierzulande werde beispielsweise nicht in Kliniken behandelt, in denen sie eine optimale Behandlung bekommen würden.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) beschrieb das Gesetz als eine „im Prinzip sehr gute Sache“. Die Bundesregierung sei zudem nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Forderungen der Länder eingegangen, habe unter anderem eine schnellere Entlastung der Länder zugesagt.

Scharfe Kritik äußerte hingegen Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU): Das Gesetz sei unverändert aus dem Vermittlungsausschuss gekommen, damit sei „eine Chance vertan“ worden. An der Haltung Bayerns habe sich deshalb nichts geändert: „Wir lehnen das Gesetz in der vorgelegten Form weiterhin ab.“

Der Gesetzentwurf Lauterbachs war bereits im September vom Bundeskabinett und im Oktober vom Bundestag beschlossen worden – Ende November wurde es allerdings vom Bundesrat zunächst ausgebremst. Die Bundesländer hatten unter anderem bürokratische Mehrbelastungen und einen übermäßigen Eingriff des Bundes in Landeskompetenzen kritisiert.

Der Bundesgesundheitsminister drängte hingegen auf die Verabschiedung und warnte im Falle einer Blockade vor Klinikinsolvenzen. Denn an das Gesetz sind Bundeshilfen für die Krankenhäuser in Höhe von sechs Milliarden Euro für das laufende Jahr gebunden.

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist eines von mehreren Gesetzen, mit denen Lauterbach das Krankenhaussystem grundlegend verändern will. Kernstück der Reform ist ein neues Vergütungssystem, das die Kliniken von dem ökonomischen Druck befreien soll, immer mehr Patienten zu behandeln. Details zu einem ersten Gesetzesentwurfs dazu wurden erst kürzlich bekannt.

Lauterbach erhofft sich zudem eine stärkere medizinische Spezialisierung: Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Der Bundesgesundheitsminister hatte immer wieder auf große Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Häusern verwiesen.
© AFP

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