Die Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, die vereinbarten Regelungen zum leichteren Abschuss von Wölfen praxistauglich zu machen. Angesichts der zahlreichen Übergriffe auf Nutztiere gebe es „dringenden Handlungsbedarf“, die Rechtslage anzupassen, erklärten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am Donnerstag in einem Beschluss. Denn derzeit laufe das mit dem Bund vereinbarte Schnellabschussverfahren „faktisch ins Leere“.
Ein im Oktober 2023 vom Bundesumweltministerium vorgelegter Vorschlag „zur schnelleren und unbürokratischeren Entnahme von schadensstiftenden Wölfen in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen“ könne „nur ein erster Schritt gewesen“ sein, heißt es in dem Länderbeschluss. Erste Erfahrungen mit der Justiz zeigten, „dass in der Praxis die erheblichen Anforderungen des geltenden Rechts“ einem schnellen Abschuss nach einem Rissvorfall entgegenstünden.
Die Länder forderten den Bund deshalb auf, „die schon seit Jahren angemahnten Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen“. Dabei geht es auf europäischer Ebene um eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs nach der sogenannten Berner Konvention. Diese müsse Gegenstand von Verhandlungen mit der EU-Kommission werden und „zentrales Ziel für eine langfristige rechtssichere Konfliktlösung“ sein, verlangen die Länder.
In Anhang II der Berner Konvention zum Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere wird der Wolf derzeit als streng geschützte Tierart aufgeführt. Sie dürfen grundsätzlich nicht gefangen oder getötet werden. Die Länder fordern die Herabstuftung in Anhang III. Er enthält geschützte Tierarten, auf die aber Jagd gemacht werden darf. Der Vorschlag zur Herabsenkung des Schutzstatus für Wölfe wird zurzeit im Bundesumweltministerium geprüft.
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