Bundesländer einig bei Rundfunkgebühr: Zwei Jahre keine Erhöhung

Die Bundesländer haben bei dem politisch seit mehreren Jahren stark umstrittenen Thema Rundfunkgebühren einen Kompromiss erzielt.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) einigten sie sich am Donnerstag in Berlin darauf, dass in Zukunft an die Stelle der Zustimmung aller Länder ein Widerspruchsverfahren treten soll. Zudem soll der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat nach dem Beschluss der Länder in den kommenden zwei Jahren nicht steigen.

Nach dem Vorschlag der Ministerpräsidenten sollen ARD und ZDF in den kommenden beiden Jahren bei Bedarf ihre Rücklagen aufbrauchen, die bei etwas über einer Milliarde Euro liegen. Ob die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zum Januar vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro mit der Entscheidung der MPK vom Tisch ist, ist allerdings offen.

ARD und ZDF reichten bereits im November Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, nachdem die Bundesländer die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung nicht beschlossen hatten. Bereits die letzte Beitragserhöhung hatten die öffentlich-rechtlichen Sender in Karlsruhe durchsetzen können.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) forderte die Sender auf, die Klage zurückzunehmen. Es habe sich bei der Klage nach Auffassung der MPK um einen „unerfreulichen Akt“ gehandelt. Schweitzer lobte den Kompromiss für die künftige Beitragsermittlung. „Das ist wirklich ein Durchbruch“, sagte er.

Das neue System ist den Angaben zufolge ein abgestuftes Widerspruchsmodell und gilt ab 2027. Bei einer von der KEF vorgeschlagenen Beitragserhöhung um bis zu zwei Prozent ist ein Widerspruch von mindestens drei Bundesländern erforderlich, bei einer Steigerung von zwei bis dreieinhalb Prozent von mindestens zwei Ländern und bei einer Gebührensteigerung von dreieinhalb Prozent von mindestens einem Land. Dem jüngsten KEF-Vorschlag, der für vier Jahre um 3,2 Prozent höhere Rundfunkgebühren vorsah, hätten also mindestens zwei Länder widersprechen müssen.

Die Bundesländer müssen dem neuen Gebührenmechanismus genauso zustimmen wie dem bereits im Oktober von der MPK beschlossenen Reformpaket, das für die öffentlich-rechtlichen Sender die Streichung von Radio- und Fernsehsendern vorsieht. Sachsen-Anhalt und Bayern kündigten allerdings an, den Staatsvertrag erst dann ihren Landtagen zuzuleiten, wenn ARD und ZDF ihre Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zurückzogen.

Die Bundesländer einigten sich neben der Finanzierung auch beim Jugendmedienschutz. Um Kinder besser vor unangemessenen Inhalten auf digitalen Endgeräten wie Handys und Tablets zu schützen, sollen Eltern künftig im Betriebssystem des Geräts das Alter ihrer Kinder mit einem Passwort geschützt eingeben können. Das eingestellte Alter gilt dann für alle Apps auf dem Gerät.
© AFP

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