Diese sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition von den Jobcentern monatlich zu einem persönlichen Gespräch einbestellt werden können, wenn das für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sei, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Damit wolle die Bundesregierung „die Mitwirkungspflicht verstärken und so für mehr Verbindlichkeit und eine erfolgreichere Vermittlung in den Arbeitsmarkt sorgen“.
Beschlossen wurde eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums, die nun an die Ampel-Fraktionen im Bundestag weitergeleitet wird. Sie sollen das Gesetz ausarbeiten. Die Verschärfung ist ein Teil der im Sommer von der Regierung beschlossenen Wachstumsinitiative. Hebestreit sagte: „Für mehr wirtschaftliche Kraft braucht es ein größeres Angebot an Arbeit. Deshalb ist es unter anderem wichtig, mehr Menschen, die heute noch Bürgergeld beziehen, in Arbeit zu bringen.“
Laut Arbeitsministerium sind für Meldeversäumnisse die üblichen Sanktionen vorgesehen. Sollten Betroffene der neuen verschärften Regelung ohne wichtigen Grund gegen die Auflagen verstoßen, wird laut Sozialgesetzbuch das Bürgergeld um zehn Prozent des Regelbedarfs gekürzt.
Am Dienstag hatte bereits das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Pläne berichtet. Darin hieß es, die monatlichen Termine seien etwa für arbeitslose Jugendliche im Bürgergeld sowie für die Bezieher vorgesehen, die drohen, in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen.
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