Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zu Bezahlkarte für Asylsuchende

Die Bundesregierung hat am Freitag den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen.

Die Bundesregierung hat am Freitag den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen. Das teilte eine Sprecherin auf Anfrage in Berlin mit. Der Kabinettsbeschluss erfolgte demnach im Umlaufverfahren.

Das Bundesarbeitsministerium hatte dazu eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vorgelegt. Über den Gesetzentwurf soll nun weiter im Bundestag beraten werden. Geplant ist, dass die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird – neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen.

Bereits am Mittag hatte ein Sprecher des Arbeitsressorts deutlich gemacht, dass „die Bundesregierung die Einführung der Bezahlkarte unterstützt“. Von Seiten der Grünen hatte es zuvor Vorbehalte gegen eine bundesgesetzliche Regelung zu der Bezahlkarte gegeben. Diese sei für deren Einführung durch die Länder nicht notwendig, hieß es. „Wir halten das Vorhaben grundsätzlich für richtig“, sagte nun aber eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

FDP-Fraktionschef Christian Dürr begrüßte die Einigung der Ampel-Koalition über das neue Gesetz. Er sprach sich dafür aus, dazu bereits in der nächsten Sitzungswoche einen Bundestagsbeschluss herbeizuführen. Die Bezahlkarte sei „ein gutes Signal für die Kommunen: Wir werden mehr Ordnung in die deutsche Migrationspolitik bringen“.

Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, sagte zu AFP, die Bezahlkarte werde „den überlasteten Kommunen helfen und dazu beitragen, Anreize irregulärer Migration zu reduzieren“. Die Einführung sei „ein Schritt hin zu einer neuen Realpolitik in der Migration“. Die Bezahlkarte „wird die Anziehungskraft des deutschen Sozialsystems effektiv reduzieren“, drängte auch FDP-Chef Christian Lindner im Internetdienst X auf deren rasche Einführung.

Die Bundestagsfraktion der Grünen reagierte verhaltener auf den Kompromiss der Bundesregierung zur Bezahlkarte. Der Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch verwies im Portal „t-online“ auf vereinbarte weitere „Prüfungen und Gespräche“. „Bezahlkarten dürfen nicht dazu führen, dass Menschen davon abgehalten werden, sich in Deutschland zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu werden“, warnte Audretsch.

Deutlicher wurden andere Mitglieder der Grünen-Fraktion. „Die geplante Bezahlkarte verhindert Integration“, warnte die Kommunalexpertin Karoline Otte ebenfalls in t-online. Der Grünen-Migrationsexperte Julian Pahlke sagte dem Portal: „Ich sorge mich vor einer diskriminierenden Wirkung der Bezahlkarte.“ Zudem dürften Menschen, wenn ihnen verwehrt werde, „ihr Geld auf regulären Wegen zu verwalten“, in die Schattenwirtschaft abgedrängt werden.

Die Formulierungshilfe des Arbeitsressorts sieht nach Angaben aus Koalitionskreisen vor, dass den Bundesländern überlassen wird, ob sie das neue Instrument nutzen wollen oder aber Geld- oder Sachleistungen bevorzugen. Auch die konkrete Ausgestaltung der Karte soll den Ländern obliegen – etwa ob und wie viel Bargeld Asylsuchende von der Karte abheben können.

Ein Streitpunkt war bisher auch die Frage, wie mit Asylbewerberinnen und -bewerbern verfahren wird, die nach 18 oder künftig 36 Monaten Aufenthalt Leistungen in Höhe des Bürgergeldes bekommen. Dies solle nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden, hieß es im Portal table.media. Gleiches gelte für den Umgang mit erwerbstätigen Asylsuchenden sowie mit Studierenden oder Auszubildenden.

Kritik an der Bezahlkarte übte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Diese sei „reine Symbolpolitik“, schrieb er im Internetdienst X.
© AFP

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