„Bösartig und niveaulos“: Streit zwischen Strack-Zimmermann und SPD wird schärfer

Im Streit um den richtigen Kurs in der Ukraine-Politik wird der Ton zwischen der SPD und der FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann schärfer.

Im Streit um den richtigen Kurs in der Ukraine-Politik wird der Ton zwischen der SPD und der FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann schärfer. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast verurteilte Äußerungen der FDP-Politikerin am Mittwoch als „bösartig und niveaulos“. Mast bezog sich damit auf Strack-Zimmermanns Kritik an Überlegungen von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich zu einem „Einfrieren“ des Ukraine-Kriegs. Die Liberale legte derweil nach und nannte Mützenichs Äußerungen „skandalös“.

Strack-Zimmermann wies in einem Deutschlandfunk-Interview darauf hin, dass Mützenich für seine Äußerungen Lob von Leuten wie dem AfD-Politiker Björn Höcke oder der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht bekommen habe. „Wenn Herr Mützenich von ‚Einfrieren‘ spricht und von diesen Persönlichkeiten beklatscht wird, geht er in diese Richtung – nämlich den Russen die Arbeit abnehmen“, sagte die FDP-Abgeordnete. „Er rammt die Ukraine von westlicher Seite ein.“ Dies sei „sozialdemokratische Appeasement-Politik, die uns nie weitergebracht hat.“

SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Mast warf Strack-Zimmermann daraufhin eine verbale Entgleisung vor. „Was sie da losgelassen hat, halte ich für niveaulos und bösartig“, sagte Mast. „Frau Strack-Zimmermann hat Herrn Mützenich und die gesamte SPD-Bundestagsfraktion bewusst in die Nähe von der AfD und von Sahra Wagenknecht gerückt“, sagte sie. „Wir haben diesen Applaus nicht bestellt.“

Auch in einem weiteren Punkt trugen Strack-Zimmermann und die SPD ihren Streit öffentlich aus: dem Fall des möglichen Geheimnisverrats im Verteidigungsausschuss, der von Strack-Zimmermann geleitet wird. Mast sagte, es hätte in der Verantwortung von Strack-Zimmermann als Ausschusschefin gelegen, die Zahl der Teilnehmer aus der fraglichen vertraulichen Sitzung zu begrenzen und so die Möglichkeit zum Durchstechen geheimer Informationen zu verhindern. „Sie duckt sich weg und sucht die Schuld bei anderen“, sagte Mast.

An der Ausschusssitzung, aus der die Informationen abgeflossen sein sollen, hatten 105 Menschen teilgenommen. Strack-Zimmermann bekräftigte am Mittwoch ihre Darstellung, dass sie den Teilnehmerkreis nicht weiter habe begrenzen können. Ein relativ großer Kreis aus Abgeordneten, Mitarbeitern, Länder- und Ministeriumsvertretern habe Anspruch auf Teilnahme, sagte Strack-Zimmermann im Deutschlandfunk.

„Ich kann als Vorsitzende nicht einfach mal sagen: Leute, ihr nervt mich, es sind zu viele, jetzt raus und ab ins Körbchen“, sagte Strack-Zimmermann. Sie wolle aber mit Fraktionen und Ministerien besprechen, wie die Teilnehmerzahl bei Sitzungen mit schützenswerten Inhalten künftig effektiver begrenzt wird.

Die Bundestagsverwaltung widersprach allerdings Strack-Zimmermanns Darstellung. Die Chefin des Gremiums habe sehr wohl die Möglichkeit, die Zahl der Teilnehmenden an Ausschusssitzungen mit vertraulichem Inhalt zu begrenzen, hieß es aus der Parlamentsverwaltung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Zwar räume die Bundestags-Geschäftsordnung einem relativ großen Personenkreis das Recht zur Teilnahme an Ausschusssitzungen ein, hieß es aus der Bundestagsverwaltung. Doch hätten zum Zutritt Berechtigte nicht automatisch das Recht, auch an allen Sitzungen teilzunehmen, wenn es darin um als geheim eingestufte Inhalte geht. Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses hätte diese Regeln anwenden können.

Nachdem auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ihre Verwunderung über die Teilnehmerzahl geäußert hatte, warf Strack-Zimmermann der Parlamentspräsidentin vor, offenbar die Geschäftsordnung nicht zu kennen. ,Dies wies eine Bundestagssprecherin nun zurück. Sie verwies darauf, dass die Geschäftsordnung für Sitzungen mit schützenswerten Informationen der Kreis der Teilnehmer auf diejenigen beschränkt wird, die „auf Grund ihrer Aufgabenerfüllung“ von den vertraulichen Informationen „Kenntnis haben“ müssten – das so genannte „need-to-know-Prinzip“.

Die Sprecherin erklärte zudem, dass Parlamentspräsidentin Bas bei einer Sitzung der Vorsitzenden aller sicherheitsrelevanten Ausschüsse des Bundestags im Oktober 2023 auf die „Notwendigkeit einer Zutrittsbegrenzung nach dem ’need-to-know-Prinzip‘ und die Möglichkeiten, die dafür zur Verfügung stehen, hingewiesen habe. Strack-Zimmermann sei damals dabei gewesen. Eine weitere Sitzung der entsprechenden Ausschussvorsitzenden sei für Donnerstag terminiert worden.
© AFP

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