BGH: Mordurteil gegen Brüder nach Tötung von Schwester in Berlin rechtskräftig

Das Mordurteil gegen zwei afghanische Brüder, die ihre Schwester töteten und die Leiche per Bahn von Berlin nach Bayern transportierten, ist rechtskräftig.

Das Mordurteil gegen zwei afghanische Brüder, die ihre Schwester töteten und die Leiche per Bahn von Berlin nach Bayern transportierten, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er die Revisionen von Yousuf und Mahdi H. gegen das Urteil des Berliner Landgerichts verworfen habe. Das Landgericht hatte die beiden im Februar 2023 zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 5 StR 430/23)

Es sah als erwiesen an, dass die damals 23 und 27 Jahre alten Brüder ihre zum Todeszeitpunkt 34-jährige Schwester Maryam H. ermordet hatten, weil diese ein eigenständiges Leben führen wollte. Der Vorsitzende Richter sprach bei der Urteilsverkündung von „niederträchtigsten Motiven“. Die Frau hatte sich von ihrem erstem Mann, mit dem sie zwangsverheiratet worden war, scheiden lassen. Sie suchte sich einen neuen Partner, mit dem sie zusammenziehen und den sie heiraten wollte.

Laut dem Berliner Urteil lockten die Brüder ihre Schwester unter einem Vorwand am 13. Juli 2021 in die Wohnung von Mahdi im Berliner Bezirk Neukölln. Dort klebten sie ihr mit starkem Klebeband Mund und Nase zu, erdrosselten sie und schnitten ihr zusätzlich die Kehle auf. Die Leiche packten die Brüder in einen Rollkoffer, den sie vor der Tat mit ihrer Schwester gekauft hatten. Mit dem Koffer fuhren sie dann per Bahn nach Bayern. In der Nähe des Wohnorts von Yousuf verscharrte einer von ihnen die Leiche.

Die Schwester galt im Juli 2021 zunächst als vermisst. Schnell gerieten aber ihre Brüder unter Verdacht, sie getötet zu haben. Videoaufnahmen des Bahnhofs Südkreuz in Berlin zeigten, wie die beiden Männer mit einem großen Koffer in einen ICE einstiegen. Nach einigen Tagen wurde dann die Leiche in Bayern gefunden. Der Bundesgerichtshof fand nun bei der Überprüfung des landgerichtlichen Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.
© AFP

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