Besserer Schutz vor Übergriffen: Kabinett beschließt Änderung des Melderechts

Zum besseren Schutz von gefährdeten Bürgerinnen und Bürgern vor Übergriffen hat das Bundeskabinett eine Neuregelung des Meldegesetzes beschlossen.

Zum besseren Schutz von gefährdeten Bürgerinnen und Bürgern vor Übergriffen hat das Bundeskabinett eine Neuregelung des Meldegesetzes beschlossen. Damit sollen die Anforderungen an eine Herausgabe von Meldedaten durch die Behörden erhöht werden, teilte das Bundesinnenministerium mit. Einer Ausforschung von Wohnanschriften solle entgegengewirkt werden. Zudem werde eine ausdrückliche Regelung zu Auskunftssperren für Mandatsträger in das Bundesmeldegesetz aufgenommen.

Das Gesetz sieht vor, dass die gesetzliche Dauer der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre verlängert wird, außerdem sollen auch vorläufige Auskunftssperren möglich sein. Es soll zudem eine bundesweite Ansprechstelle zur Vermittlung von Unterstützungsangeboten geben, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden soll intensiviert werden.

„Wir ändern das Melderecht, damit Privatadressen besser geschützt werden. Das gilt besonders für Bürgerinnen und Bürger, die wegen ihres Ehrenamts, wegen ihres politischen Engagements oder ihres Berufs angefeindet und bedroht werden“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Es sei „in keiner Weise hinnehmbar, dass Menschen, die sich für unsere Gesellschaft stark machen, Drohgebärden und Einschüchterungsversuche bis zu ihrer Haustür erleben müssen“.

Die Gesetzesänderung zielt auf den besseren Schutz insbesondere von Amts- und Mandatsträgern in den Kommunen, aber auch auf Länder-, Bundes- und Europa-Ebene sowie von Ehrenamtlichen und Angehörigen gefährdeter Berufsgruppen wie etwa Polizistinnen und Polizisten. Zuletzt hatten sich tätliche Übergriffe auf Aktive verschiedener Parteien gehäuft, ebenso auf Einsatzkräfte.

Das Bundeskabinett beschloss zudem ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Demokratie. So sollen politische Bildung und demokratisches Engagement gestärkt sowie Extremismus bekämpft werden. Unter anderem sollen die Behörden konsequenter gegen Hasskriminalität und Desinformation im Netz vorgehen und verfassungsfeindliche Bestrebungen entschlossen bekämpfen.

„Unsere Demokratie ist auch unter Druck – durch extremistische Bedrohungen im Inneren ebenso wie durch äußere Bedrohungen wie die russische Aggression“, sagte Faeser. „Diejenigen, die in unserer Gesellschaft Wut und Hass säen, sind lauter geworden.“ Gegen „alle Formen des Extremismus“ seien „Prävention und Härte“ angezeigt, sagte Faeser weiter und nannte ausdrücklich den Islamismus, sowie Rechts- und Linksextremismus.

Mit der Strategie werden „unsere Demokratie und unsere offene und vielfältige Gesellschaft von innen heraus“ gestärkt, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Dafür brauche es Maßnahmen der Repression und zum Schutz genauso wie Maßnahmen der Prävention und der Demokratiebildung. „Als Bundesregierung zeigen wir klare Haltung zur wehrhaften Demokratie in Zeiten ansteigender extremistischer, demokratie- und menschenfeindlicher Aktivitäten.“ Das Familienministerium trage unter anderem mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zur Umsetzung bei.

Paus warb in dem Zusammenhang auch für das Demokratiefördergesetz, gegen das es aus der FDP Bedenken gibt. Dieses wäre „eine wirksame Ergänzung“, sagte Paus. Auch SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sprach sich dafür aus. „Als nächster Schritt muss jetzt das Demokratiefördergesetz kommen. Hier hoffe ich sehr und arbeite auch dafür, dass die letzten Zweiflerinnen und Zweifler in der Ampel ihren Widerstand aufgeben“, sagte Mast den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
© AFP

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