Der Kläger habe nicht dargelegt, dass das gesamte Programmangebot über einen erheblichen Zeitraum offenkundige und regelhaft auftretende Mängel hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt aufweise, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Punktuell auftretende Defizite oder Unausgewogenheiten reichten nicht aus.
Der Kläger habe eine 178-seitige Musterklageschrift verwendet, die im Internet für 55,08 Euro erworben werden könne, erklärte der Sprecher weiter. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeige, dass dies nicht zwingend zum Erfolg führe. Die Entscheidung fiel bereits am 14. November.
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