Die Gesellschaft habe als Vermieterin gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstoßen, teilte das Berliner Landgericht am Freitag mit. Durch die Verweigerung der Zustimmung habe sie den Mieter unmittelbar benachteiligt.
Laut Gericht war es dem Kläger nicht möglich, die sechs Treppenstufen ohne Hilfe Dritter zu überwinden. Er konnte das Haus zwei Jahre lang nicht spontan verlassen oder betreten und war dadurch in seiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit stark eingeschränkt.
Diese gravierenden Folgen für den Kläger und das Verhalten der Vermieterin rechtfertigen aus Sicht des Gerichts die Höhe der Entschädigung. Die Vermieterin habe nicht problemorientiert gehandelt, „sondern verweigerte zwei Jahre lang hartnäckig die Zustimmung zum Bau der Rampe aus pauschalen Gründen, die nicht ansatzweise zu überzeugen vermochten“. In einem anderen Verfahren war die Wohnungsbaugesellschaft bereits dazu verurteilt worden, die Zustimmung zu dem Bau zu erteilen.
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