In einem Eilverfahren gab das Oberverwaltungsgericht Berlin einem Vertreter der Letzten Generation Recht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Es hob rechtskräftig und unanfechtbar einen Gebührenbescheid über 241 Euro auf, weil dieser nach Gerichtsangaben auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt war.
Das Land Berlin war vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, nachdem vor einem Jahr das Berliner Verwaltungsgericht bereits entschieden hatte, dass die Polizei zu Unrecht Gebühren nach Klebeaktionen der Letzten Generation erhoben hatte. Die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts betonte, dass nur über einen Einzelfall entschieden wurde. Sollten die anderen Gebührenbescheide auch auf falschen Rechtsgrundlagen beruhen, seien sie aber auch unzulässig. Demnach dürfen Gebühren erhoben werden – dies muss aber auf der richtigen Rechtsgrundlage erfolgen.
Nach Angaben des Vereins Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft wurden in Berlin für das Lösen der auf Straßen festgeklebten Klimaaktivisten von der Fahrbahn knapp 1300 Gebührenbescheide über jeweils 241 Euro verschickt. Nach Darstellung des Vereins handelt es sich in dem entschiedenen Fall um einen Präzedenzfall, auch in den anderen Fällen müsse nun die Gebühr zurückerstattet werden. Sollte dies zutreffen, müsse das Land mehr als 300.000 Euro ersetzen.
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