Berliner Gericht lehnt Einziehung von Clanimmobilien ab

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung mehrerer Clanimmobilien abgelehnt. Es sei nicht nachweisbar, dass die Häuser mit Geldern aus Straftaten finanziert worden seien, teilte das Gericht mit.

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung mehrerer Clanimmobilien abgelehnt. Es sei nicht nachweisbar, dass die Häuser mit Geldern aus Straftaten finanziert worden seien, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Beschlagnahme der Immobilien sowie weiterer Vermögenswerte des heute 27-jährigen Eigentümers wurde aufgehoben. Der Mann soll Medienberichten zufolge einem arabischstämmigen Clan angehören.

Hintergrund des Verfahrens waren Geldwäschevorwürfe gegen den 27-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm 2019 vor, Gelder aus Straftaten in den Erwerb der Immobilien investiert zu haben. Damit sei die Herkunft des Gelds verschleiert worden. Während des Verfahrens wurden die Immobilien und weitere Vermögenswerte beschlagnahmt. 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil ein strafbares Verhalten nicht nachweisbar war.

Das Gericht lehnte eine Einziehung aus anderen Rechtsgründen ab. Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass die Finanzierung der Immobilien „aus legalen Quellen erfolgt sei“, erklärte es. Das bereits am Dienstag ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© AFP

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