Das Berliner Verwaltungsgericht wies den Antrag nach Angaben vom Donnerstag zurück. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erhoben werden. (VG 4 L 801/24)
Bereits im Juni hatte das Verwaltungsgericht ähnliche Eilanträge mehrerer Palästinenser als unzulässig zurückgewiesen. Auch im aktuellen Fall machte der Antragsteller demnach geltend, dass mit Waffenlieferungen an Israel derzeit die konkrete Gefahr der völkerrechtswidrigen Verwendung gegen ihn einhergehe. Nach der Ankündigung erneuter Waffenlieferungen an Israel durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Anfang Oktober im Bundestag habe sich diese Gefahr konkretisiert.
Das Verwaltungsgericht sieht hingegen keinen Anlass, den bereits in der Sache ergangenen Beschluss abzuändern. Die beantragte Gewährung vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes sei weiterhin unzulässig. Zuvor war am Mittwoch vor dem OVG Berlin-Brandenburg auch ein Antrag mehrerer Palästinenser aus dem Gazastreifen, welche die Bundesregierung zur Auskunft über abgeschlossene Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Waffenlieferungen nach Israel verpflichten wollten, gescheitert.
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