Die Antragsteller wollten die Bundesregierung dazu verpflichten lassen, ihnen Auskunft über abgeschlossene Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Waffenlieferungen nach Israel zu erteilen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Mit der Ablehnung bestätigte das OVG ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September.
Der Antrag der Palästinenser sei unzulässig, weil den Antragsstellern die entsprechende Befugnis fehle, erklärte das OVG. „Derartige Entscheidungen der Bundesregierung gehören zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, teilte es mit. Die Palästinenser hatten geltend gemacht, dass sie keinen wirksamen Rechtsschutz gegen Waffenlieferungen erkämpfen könnten, wenn sie nicht zeitnah über Genehmigungserteilungen informiert würden. Hier sei eine Rechtsschutzlücke entstanden. Diese könne nur geschlossen werden, wenn die Bundesregierung zur Auskunft verpflichtet werde.
© AFP