Durch die Wahlrechtsreform und den dadurch verkleinerten Bundestag wird der Bund einem Medienbericht zufolge zukünftig etwa 125 Millionen Euro einsparen. Dies zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ am Mittwoch berichtete. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition von 2023 am Dienstag als „überwiegend verfassungsgemäß“ eingestuft. Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im Bundestag auf 630 begrenzt werden.
„Die mit Abstand größten Einsparungen kommen aus den Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Abgeordneten mit rund 45 Millionen Euro“, sagte Björn Kauder, Ökonom für Finanz- und Steuerpolitik am IW „Capital“. Bei den Diäten der Abgeordneten selbst seien es etwa 13 Millionen Euro Einsparung, bei den Geldleistungen an die Fraktionen bis zu 20 Millionen Euro.
Für die Berechnung setzte der IW-Experte demnach die aktuelle Größe des Bundestags zur zukünftigen ins Verhältnis und schätzte bei jeder der 63 Kostenpositionen im Haushalt des Bundestags, ob sie sich reduziert oder nicht.
In die 125 Millionen Euro sind neben Personaleinsparungen auch geringere Kostenaufwendungen einberechnet, etwa für Reisen und Büroausstattung. Bei Gebäuden und deren Bewirtschaftung lässt sich dem IW zufolge kaum sparen, weil Räumlichkeiten nur zum Teil abgestoßen werden können. Bei vielen kleineren Positionen seien gar keine Einsparungen zu erwarten, zum Beispiel beim Besucherdienst oder bei der Förderung bestimmter Institute.
Der Bundestag selbst wollte auf Nachfrage von „Capital“ noch keine Berechnungen anstellen und verwies darauf, dass die Höhe des Budgets für den Bundestag erst nach der nächsten Wahl 2025 festgelegt werde.
© AFP