Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat der Bundesregierung bei zentralen gesellschaftspolitischen Vorhaben eine magere Halbzeit-Bilanz ausgestellt. „Viele wichtige Vorhaben stocken“, erklärte sie am Donnerstag in Berlin. „Aber auch in Krisenzeiten muss der Schutz der Menschenrechte und der Schutz vor Diskriminierung Priorität haben.“ Die Halbzeitbilanz der Ampel-Koalition bei den Themen Menschenrechte und Antidiskriminierung falle deshalb „eher mager aus“.
Die Koalition hätte „mehr Fortschritte wagen können“, erklärte Ataman in Anspielung auf den Titel des Koalitionsvertrags. Die Bundesbeauftragte nannte 14 ausgewählte Vorhaben, die die Bundesregierung in dem Vertrag im Bereich „Gleichstellung und Vielfalt“ angekündigt hatte, die aber noch nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden. Lediglich drei Ankündigungen seien bereits konkret vollzogen.
Noch nicht umgesetzt sind demnach unter anderem die angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität und die Streichung des Begriffs „Rasse“. Teilweise umgesetzt ist laut Ataman das Selbstbestimmungsgesetz. Dabei geht es um Regelungen zum Geschlechtseintrag. Ein Gesetzentwurf dazu wird derzeit im Bundestag beraten.
Ebenfalls noch nicht vollständig umgesetzt sind unter anderem die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und die Einsetzung eines Polizeibeauftragten des Bundes. Zu beiden Vorhaben werden die Gesetzentwürfe derzeit beraten.
Bereits vollzogen sind folgende drei Vorhaben: die Einsetzung einer Antirassismus-Beauftragten und eines Queerbeaufragten sowie die Einrichtung einer Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle und eines Antiziganismus-Beauftragten.
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