„Momentan würde ich eine Abstimmung nicht empfehlen, sondern zunächst die laufenden Prüfungen bis Ende des Jahres abwarten“, sagte sie der „taz“ (Samstagsausgabe). Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte angekündigt, dass seine Behörde bis zum Ende des Jahres entscheidet, ob die AfD bundesweit rechtsextremer Verdachtsfall bleibt oder als „erwiesen rechtsextrem“ hochgestuft wird.
„Wenn die Verfassungsschutzbehörden belastbare Beweise dafür vorlegen, dass eine Partei aktiv kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht, gehe ich davon aus, dass der Bundestag einen solchen Verbotsantrag beschließen wird“, sagte Bas der Zeitung weiter. „Dann muss man dieses scharfe Schwert ziehen.“ In diesem Fall wünsche sie sich, dass der Bundestag ein solches Verfahren nicht allein, sondern möglichst gemeinsam mit Bundesregierung und Bundesrat anstrenge.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Parteien hatte angekündigt, einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren in den Bundestag einzubringen. Mitinitiator ist der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz. Diesem zufolge könnte der Antrag im Dezember oder Januar im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Der Bundestag ist – neben Bundesregierung und Bundesrat – eines von drei Verfassungsorganen, das ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen kann. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch.
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