Baerbock: Abschiebung nach Afghanistan und Syrien in Einzelfällen schon möglich

Außenministerin Annalena Baerbock hält Abschiebungen von Straftätern und Terroristen nach Afghanistan oder Syrien grundsätzlich jetzt schon für umsetzbar.

„In Einzelfällen ist das dort möglich, aber es ist offensichtlich nicht trivial“, antwortete Baerbock am Dienstag im Sender rbb auf eine entsprechende Frage. Sie verwies auf die in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban und die Assad-Diktatur in Syrien.

„Es ist derzeit schon so, dass es geltendes Recht ist, dass Straftäter und Gefährder keinen subsidiären Schutz bekommen oder ihn verlieren, wenn sie Straftaten begehen“, betonte Baerbock weiter. „Deshalb haben Mörder und Terroristen bei uns keinen Platz“, stellte sie klar. Dies gelte auch für jemanden, der „Islamismus verbreitet, sich gegen unser Grundgesetz, unserer Freiheit, unsere Art zu leben stellt“.

Baerbock mahnte jedoch, Fakten sorgsam zu beachten. So sei es im Fall des mutmaßlichen Attentäters von Solingen gar nicht um eine Abschiebung in sein Heimatland Syrien gegangen, sondern um eine Abschiebung in das EU-Land Bulgarien. Warum diese gescheitert sei, „das muss jetzt aufgearbeitet werden“, forderte aber die Grünen-Politikerin.

Ihre Partei unterstütze es „voll und ganz“, jetzt auch über das Thema Abschiebung von Straftätern noch einmal zu sprechen, betonte Baerbock. Zunächst sei aber für sie zentral, dass Menschen, „die hier schlimmste Straftaten begehen, verurteilt werden, ins Gefängnis kommen“.

Die Politik müsse sich jedoch auch damit auseinandersetzen, „wie wir Menschen, die den Schutzstatus verloren haben, die ihre Haftstrafen hier verbüßt haben, in diese Länder auch zurückbringen können“, fügte sie mit Blick auch auf Afghanistan und Syrien hinzu. Falsch sei es hingegen, jetzt den Schutzstatus von Geflüchteten generell in Fragen zu stellen, „von Kindern, die hier zur Schule gehen“, weil man „an die Mörder nicht herankomme“, wandte sich Baerbock gegen pauschale Abschiebeforderungen.

Richtig sei, Verschärfungen des Waffenrechts zu prüfen sowie zusätzliche Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden, um Informationen über Anschlagsvorbereitungen in sozialen Medien erhalten zu können, sagte die Ministerin. „Niemand braucht Messer, Hieb- und Stichwaffen, die nicht dem Haushaltsbedarf entsprechen.“

Gegen Verschärfungen des Waffenrechts wandte sich bisher vor allem die FDP. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte sich aber hinter die Forderungen nach Abschiebungen auch nach Syrien. „Ich meine, dass man nach Syrien abschieben kann“, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“. Es gebe dort Regionen, wo Menschen sicher sein könnten. Notwendig sei zudem „auch eine Lösung für Afghanistan“.

Kritik übte Buschmann daran, dass die Abschiebung des mutmaßlichen Solingen-Attentäters nach Bulgarien nicht konsequent umgesetzt worden sei. Der Justizminister drang zudem auf ein härteres Vorgehen gegen islamistische Propaganda im Internet. „Ich meine, dass wir radikale Influencer, wenn sie von Deutschland aus arbeiten, schneller ausweisen sollten“, sagte er der ARD. Er sei überzeugt, dass „alles war eine Radikalisierung fördert im Netz auch bekämpft werden muss“.
© AFP

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