Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Sicherheitspaket weiter offen

Nach der Blockade von Teilen des Sicherheitspakets im Bundesrat ist der Beginn eines Vermittlungsverfahrens weiter offen.

„Ich kann dazu sagen, dass es keinen neuen Stand gibt“, sagte Vizeregierungssprecher Wolfgang Büchner am Montag zu der Frage, ob die Bundesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen habe. „Die Bundesregierung befindet sich zu dem Thema weiterhin in der Prüfung“, fügte Büchner hinzu. Einen Zeitpunkt, wann die Entscheidung fallen werde, könne er „leider nicht“ nennen.

Das von der Regierung vorgelegte und von den Ampel-Fraktionen noch überarbeitete Sicherheitspaket war am 18. Oktober im Bundesrat teilweise durchgefallen. Die unionsgeführten Länder blockierten erweiterte Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, insbesondere bei der automatisierten Auswertung von Daten – ihnen gingen diese Pläne nicht weit genug. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte nach der Blockade im Bundesrat Gespräche mit der Länderseite an.

Die Bundesregierung hat nun – ebenso wie der Bundestag – die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gremium ist je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesrats sowie Bundestagsabgeordneten besetzt. Es könnte eine Neufassung des gescheiterten Gesetzes aushandeln, die dann erneut in Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden müsste.

Eine Frist für die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesregierung oder Bundestag gibt es nicht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte nach der Blockade im Bundesrat eine schnelle Lösung gefordert.
© AFP

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