Die Parteivorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel beriefen nach Angaben vom Mittwoch eine Sondertelefonkonferenz des AfD-Bundesvorstands ein. Der einzige Tagesordnungspunkt sei ein Beschlussantrag, mit dem gegen die von den Maßnahmen des Generalbundesanwalts betroffenen Mitglieder beim zuständigen Landesschiedsgericht ein Parteiausschluss beantragt werden solle.
Es gehe hier um einen erheblichen Verstoß „gegen die Grundsätze und Ordnung unserer Partei“, hieß es weiter. Der „dringende und schwerwiegende Fall“ mache ein sofortiges Eingreifen notwendig. Bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts sollten die mutmaßlichen Rechtsextremisten darum mit sofortiger Wirkung von der Ausübung ihrer Mitgliedsrechte ausgeschlossen werden.
Die AfD sei „mit dieser mutmaßlich neonazistischen Gruppierung – welche unseren Grundsätzen und unserer Programmatik zutiefst widerspricht – weder inhaltlich noch organisatorisch in irgendeiner Weise verbunden“, erklärte die Partei.
Bei einer Razzia in Sachsen und Polen waren am Dienstag acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe festgenommen worden, darunter Kurt H., ein AfD-Stadtrat aus dem sächsischen Grimma. Auch zwei weitere Festgenommene, Hans-Georg P. und Kevin R., haben Verbindungen zur AfD.
Am Mittwoch beschloss auch der Landesvorstand der sächsischen AfD den sofortigen Entzug der Mitgliedsrechte und den Parteiausschluss der drei Männer. „Wer sich bewaffnet, die Nähe zu tatsächlichen Neonazis sucht und separatistische Phantasien befürwortet, hat in der AfD nichts zu suchen“, erklärte AfD-Landeschef Jörg Urban.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft lehnen die Gruppenmitglieder die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab und gehen vom unausweichlichen „Kollaps“ staatlicher und gesellschaftlicher Strukturen in Deutschland an einem „Tag X“ aus.
Dies hätten sie zur Errichtung eines am Nationalsozialismus orientierten Gemeinwesens nutzen wollen. Die Gruppe habe vorgehabt, mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und womöglich auch in anderen ostdeutschen Ländern zu erobern. Von ihnen unerwünschte Menschen hätten von dort „entfernt“ werden sollen, notfalls durch ethnische Säuberungen.
Gegen sechs der Festgenommenen wurde bis Mittwochmorgen der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Zwei sollten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs noch vorgeführt werden. Einer von ihnen war bei seiner Festnahme verletzt worden und musste behandelt werden, der andere wurde in Polen festgenommen und war am Mittwochmorgen noch nicht in Karlsruhe.
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