AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht 2022

Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert.

Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.

Die AfD hält diese Aussage für rechtlich und tatsächlich nicht haltbar. Die Schätzung habe keine tragfähige Grundlage. Ihre Betätigungsfreiheit als Partei werde durch die angegriffenen Passagen verletzt. Darüber hinaus verstoße die Darstellung gegen das Sachlichkeitsgebot und die Neutralitätspflicht.

Wie das Verwaltungsgericht aber entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.

Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend Bezug zur Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hergestellt worden.

Die Auflösung des Flügels habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Der Flügel zeige „bei wichtigen Repräsentanten deutliche Züge der Befürwortung einer ethnisch-rassisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ und einer radikalen Ausgrenzung aller nicht zu dieser ‚Volksgemeinschaft‘ gehörenden Personen als ‚minderwertig'“, wie das Gericht bereits 2020 festgestellt habe. Diese Einschätzung sei weiterhin gültig. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich.

Die AfD wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Entscheidung des Gerichts äußern. Dem Verwaltungsgericht zufolge erhob die Partei gegen den Beschluss zu dem Eilantrag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
© AFP

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