AfD erklärt Gesetz zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts für unnötig

Die AfD hat das geplante Gesetz zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts für überflüssig erklärt.

Das Gesetz sei ein „purer Ellenbogenreflex“ der anderen Parteien, sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias Peterka am Donnerstag in der Debatte im Plenum. „Das Bundesverfassungsgericht funktionierte jahrzehntelang einwandfrei und verfeinerte unsere Rechtsordnung.“

Peterka nannte etwa das Volkszählungsurteil von 1983, den Brokdorf-Beschluss von 1985 und die Entscheidung über den in Teilen als verfassungswidrig erklärten ZDF-Staatsvertrag von 2014.

„Unsere Verfassung funktioniert, wenn man sie in Ruhe wirken lässt“, sagte Peterka weiter. „Wer aber Oppositionsrechte beschneiden will, der versündigt sich an ihr.“ Peterka hielt den anderen Parteien vor, in der Vergangenheit „immer hochpolitische“ Richtervorschläge gemacht zu haben.

Am Donnerstag wurde erstmals im Bundestag die geplante Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Einwirkungen beraten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Mitglieder von SPD, Union, Grünen und FDP lobten das Vorhaben.

Unter anderem sollen bestimmte Strukturen des Gerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dazu gehören der Status des Gerichts, die Aufteilung in zwei Senate, die Zahl der Richterinnen und Richter sowie die maximale Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren.
© AFP

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