Behindertenbeauftragte mahnen Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention an

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland angemahnt.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Länder haben die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland angemahnt. Obwohl sich die Bundesrepublik mit der Ratifizierung vor 15 Jahren zur Umsetzung der Konvention verpflichtet habe, drohe „manchem in Deutschland der lange Atem, den es für die Inklusion braucht, schon auszugehen“, erklärte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, am Freitag nach einem Treffen mit seinen Länderkollegen in Stuttgart.

Die Ziele der Ampel-Koalition für mehr Barrierefreiheit und Inklusion seien noch lange nicht umgesetzt. „Die Konvention ist nicht verhandelbar, sie ist geltendes Recht“, erklärte Dusel.

Auf ihrem Treffen verabschiedeten die Behindertenbeauftragten eine „Stuttgarter Erklärung“, in der sie unter anderem ein Recht auf selbstbestimmtes Wohnen einfordern. Fast die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen in Deutschland, die Leistungen zum Wohnen bezögen, lebten in Sondereinrichtungen. Sie müssten aber selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben wollten. Dazu gehöre ein ausreichendes Angebot an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum.

Zudem forderten sie einen besseren Schutz behinderter Menschen vor Gewalt. Die Gewaltprävalenz sei „besorgniserregend“. Nötig sei eine „ressortübergreifende, praxisgerechte und wirksame Gewaltschutzstrategie“. Der Bund wurde aufgefordert, das Gewaltschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu reformieren.
© AFP

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