Drei Berchtesgadener, die in der Hofeinfahrt eines Bauernhofs einen mutmaßlichen Schleuser festhielten, müssen sich deshalb nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein stellte das Ermittlungsverfahren gegen sie nach Angaben vom Donnerstag ein. Ein Teil der Vorwürfe sei nicht nachzuweisen, die übrigen Handlungen durch das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht gerechtfertigt, erklärte die Behörde.
Der 39 Jahre alte mutmaßliche Schleuser soll Ende vergangenen Jahres versucht haben, 18 Menschen aus Syrien in einem Transporter nach Deutschland zu bringen. In der Hofeinfahrt wollte er die Flüchtlinge nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft absetzen. Die drei Anwohner hätten verhindert, dass er wegfährt. Der mutmaßliche Schleuser wurde schließlich von der Polizei festgenommen.
Bei ihm seien Verletzungen an der Nase und den Knien festgestellt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Transporter sei beschädigt gewesen. Die Staatsanwaltschaft sei gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, den Sachverhalt zu klären, weil es einen Anfangsverdacht der Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung gegeben habe.
Die Prüfung ergab nun, dass nicht nachzuweisen war, dass der 39-Jährige absichtlich verletzt worden war. Im Übrigen sei das Verhalten der drei Berchtesgadener durch das Jedermann-Festnahmerecht gedeckt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Dieses gelte nur, um einen auf frischer Tat ertappten Straftäter den zuständigen Behörden zu übergeben. Die Anwendung von Gewalt müsse dabei verhältnismäßig sein.
In dem Fall hätten sich die drei Privatleute verhältnismäßig verhalten. Denn der 39-Jährige sei einer schweren Straftat dringend verdächtig. Er habe mutmaßlich 18 Menschen ungesichert transportiert. Der Verdacht laute auf Einschleusen von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung. Eine mögliche fahrlässige Körperverletzung, das Fixieren des Manns am Boden und das Einschlagen der Scheiben am Transporter seien im Verhältnis dazu noch verhältnismäßig.
Der mutmaßliche Schleuser sitzt in Untersuchungshaft. Der Leiter der Traunsteiner Staatsanwaltschaft, Wolfgang Beckstein, erklärte: „Zivilcourage ist wichtig und grundsätzlich zu begrüßen.“ Gerade im Bereich der Schleuserkriminalität gingen Täter aber immer skrupelloser vor. „Deshalb rate ich dringend dazu, in derartigen Fällen sofort die Polizei zu verständigen und sich nicht selbst in erhebliche Gefahr zu begeben.“
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