Eine weitere Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen eines behaupteten Corona-Impfschadens ist vor dem Landgericht Rottweil gescheitert. Die Klage wurde am Montag abgewiesen, wie ein Sprecher mitteilte. Der Kläger hatte nach Gerichtsangaben kurze Ohnmachten und Gedächtnisverlust auf Impfungen zurückgeführt und 80.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Bereits vor einem Monat hatte das Landgericht eine ähnliche Klage abgewiesen. Damals erklärte es, dass dem Kläger keine Ansprüche zustünden. Eine Haftung des Impfstoffherstellers bei Nebenwirkungen besteht laut Gesetz, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgingen, oder der Schaden infolge einer nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten sei.
Beides habe der Kläger nicht ausreichend dargelegt, entschied das Gericht damals. Die von ihm behaupteten Gefahren basierten vielmehr auf Mutmaßungen, Verdachtsmeldungen oder unseriösen Quellen aus dem Internet. Die Begründung für die noch nicht veröffentlichte Entscheidung vom Montag war im Wesentlichen identisch, wie der Sprecher erklärte.
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