Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte, war die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zuvor übereinstimmend beantragt worden. Laut Anklage soll der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leiden und bei der Tat schuldunfähig gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, am 18. April in einem psychiatrischen Zentrum im baden-württembergischen Wiesloch einen anderen Psychiatriepatienten getötet zu haben. Konkret soll er seinen Mitpatienten geschlagen und gewürgt haben, woran dieser letztlich starb.
Verhandelt wurde in Heidelberg seit Dienstag in einem sogenannten Sicherungsverfahren. Laut Gerichtsangaben sollten zwei Gutachter und 16 Zeugen befragt werden. Das Urteil fiel bereits am Donnerstag.
© AFP