Zudem wurde ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 44-Jährige im April in ihrer Wohnung in Radolfzell einen 50-Jährigen mit vier Messerstichen in den Rücken getötet hatte.
Angeklagt war die Frau wegen Mordes aus Heimtücke. Diesen Vorwurf sah das Gericht aber nicht als erwiesen an. Zum Tatzeitpunkt war die Frau drogenabhängig. Auslöser der Tat war ein Beziehungsstreit.
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