Eine verminderte Schuldfähigkeit schloss die Kammer nicht aus, wie das Gericht am Mittwoch in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Die Richter sahen als erwiesen an, dass der 15-Jährige das Mädchen im Dezember in einem Wald bei Ulm erwürgt hatte.
Weil er zuvor Ecstasy genommen hatte, ging die Kammer davon aus, dass er den Tatanreizen weniger Widerstand entgegensetzen konnte als jemand, der voll schuldfähig ist. Der Jugendliche meldete sich nach der Tat selbst bei der Polizei und gab an, dass er seine Freundin getötet habe. Einsatzkräfte fanden das leblose Mädchen dann in einem Waldstück.
Sie kam in ein Krankenhaus, wo sie starb. Noch am selben Tag wurde der Jugendliche festgenommen. Die Vorwürfe gestand der 15-Jährige nach Angaben des Gerichts während der Verhandlung. Der Prozess gegen ihn begann im Juli. Wegen des Alters des Angeklagten fand das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Über das Urteil informierte das Gericht schriftlich.
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