Das Landgericht Tübingen hat das Verfahren gegen den ehemaligen Kommandeur der Bundeswehreliteverband Kommando Spezialkräfte (KSK), Markus Kreitmayr, gegen eine Geldauflage von 8000 Euro eingestellt. Das Gericht ging am dritten Prozesstag nach Zeugenvernehmungen davon aus, dass nur eine geringe Schuld vorliegt, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Brigadegeneral vorgeworfen, Straftaten von Soldaten trotz gesetzlicher Pflichten nicht an Vorgesetzte und Strafverfolger gemeldet haben.
Hintergrund war nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass beim KSK bei einer Inventur 2019 „erhebliche Fehlbestände“ an Munition registriert worden waren. Kreitmayr soll entschieden haben, dass Soldaten anonym Munition zurückgeben konnten, die sie zuvor an sich genommen hatten. Vorgaben zur Meldung jedes Verdachts auf Straftaten soll er hingegen ignoriert haben.
Kreitmayr verteidigte sein Vorgehen vor Gericht. Er sei nicht davon ausgegangen, dass bei untergebenen Soldaten, die auf dem Kasernengelände vorschriftswidrig Munition gelagert hätten, Straftaten vorlägen, sagte er im Prozess. Er sei höchstens von Dienstvergehen ausgegangen.
Er habe verhindern wollen, dass Soldaten aus Angst vor disziplinarischen Folgen Munition vom Kasernengelände schmuggeln und privat lagern könnten, was wiederum eine Straftat dargestellt hätte, gab Kreitmayr an. „Ich stehe auch heute noch zu meiner Entscheidung“, sagte er.
Die Affäre um die interne KSK-Amnestie hatte seinerzeit für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil bei einem anderen aktiven KSK-Mitglied im Privatgarten Gefechtsmunition, Sprengstoff und Waffen gefunden worden waren. Er wurde inzwischen rechtskräftig verurteilt. Durch Medienberichte waren zudem zuvor Verbindungen aktiver und ehemaliger KSK-Soldaten zu den rechtsextremistischen Netzwerken Nordwind und Uniper bekannt geworden.
Im Fall einer Verurteilung nach dem Bundeswehrgesetz hätte Kreitmayr im Höchstfall eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren gedroht. Mit der Einstellung des Verfahrens waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung einverstanden. Nach der Zahlung der Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation wird das Urteil rechtskräftig.
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