Er wurde vom Landgericht Tübingen des Totschlags schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe plädiert. Die Verteidigung beantragte kein konkretes Strafmaß.
Motiv für die Tat war aus Sicht der Anklage Eifersucht. Die 30-jährige Ehefrau habe sich im Frühjahr entschlossen, sich von dem damals 35-Jährigen zu trennen „und sich einem anderen Mann zuzuwenden“, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Dies habe er nicht akzeptiert und daher den Entschluss gefasst, die Frau zu töten.
Laut Anklage lockte der Mann die 30-Jährige im Juni unter einem Vorwand auf einen abgelegenen Parkplatz in Bad Liebenzell und tötete sie dort mit einem Messer. Anschließend lud er die Leiche in sein Fahrzeug und fuhr auf die Autobahn 81, wo er einen Unfall im Bereich Rottweil verursachte. Er überlebte schwer verletzt.
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