Die Strafe lag etwas höher als im vorangegangenen Strafbefehl, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach wurde das Urteil am Donnerstag verkündet. ,Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der 33-Jährige im Juni 2023 in einer live im Internet gestreamten Rede in einer Baptistenkirche in Pforzheim feindlich gegenüber Homosexuellen geäußert hatte. Dabei sprach er ihnen das Existenzrecht ab. In der Rede fiel beispielsweise der Begriff „widernatürlich“.
Dem Prozess vorangegangen war ein Strafbefehl. Gegen diesen legte der Mann Widerspruch ein. Aus diesem Grund wurde nun vor Gericht verhandelt. Der Strafbefehl hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vorgesehen, vom Gericht bekam der Mann nun 150 Tagessätze zu je 40 Euro.
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