Der wegen einer schweren Psychose als schuldunfähig eingestufte 45 Jahre alte Angreifer wird nach dem am Montag verkündeten Urteil in einer Psychiatrie untergebracht. Der bestehende Untersuchungshaftbefehl wurde durch die Anordnung der einstweiligen Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus ersetzt.
Der Angreifer hatte im Februar einen in seiner Nachbarschaft lebenden 58-Jährigen unvermittelt angegriffen. Mit dem Gartenwerkzeug, das einer Mistgabel ähnelt, schlug er vielfach auf den Familienvater ein. Dabei brachte er ihm multiple schwerste Verletzungen am Kopf und Körper bei, die zum Tod des Manns führten. Der Fall sorgte in der Gemeinde und darüber hinaus für Entsetzen.
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