Der ehemalige Kommandeur des Bundeswehrverbands Kommando Spezialkräfte (KSK), Markus Kreitmayr, muss sich ab 29. Januar wegen der sogenannten Munitionsaffäre vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. Wie das Gericht in der baden-württembergischen Stadt am Mittwoch mitteilte, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, Straftaten von ihm untergebenen Soldaten entgegen gesetzlichen Pflichten nicht an Vorgesetzte und Strafverfolger gemeldet oder näher untersucht zu haben. Hintergrund ist eine Affäre um fehlende Munition innerhalb des KSK.
Bei einer Inventur im Jahr 2019 wurden beim Verband der Spezialkräfte der Bundeswehr laut Staatsanwaltschaft „erhebliche Fehlbestände“ an Munition bemerkt. Kreitmayr soll seinerzeit entschieden haben, dass Soldaten anonym Munition zurückgeben konnten. Die durch das für Soldaten geltende Wehrstrafgesetz vorgeschriebenen Vorgaben zur Meldung jedes Verdachts auf Straftaten an Vorgesetzte und Ermittlungsbehörden soll er ignoriert haben.
Der heute 55-jährige Brigadegeneral befehligte das KSK bis Ende September 2021 und wechselte dann turnusmäßig auf eine neue Verwendung. Die Affäre um fehlende Munition und die interne Amnestie sorgte seinerzeit für erhebliches Aufsehen.
Das KSK war parallel dazu bereits auch wegen rechtsextremistischer Vorfälle und fragwürdiger Geschäftskontakte in die Kritik geraten. Zeitweise stand die Auflösung des Verbands im Raum, dieser wurde dann umstrukturiert.
Laut Gericht geht es in dem Verfahren vor einer Großen Strafkammer um den Vorwurf unterlassener Mitwirkung bei Strafverfahren gemäß Wehrstrafgesetz. Es wurden zunächst vier Verhandlungstage bis zum 26. Februar angesetzt.
Im KSK sind die besonders ausgebildeten und ausgerüsteten Spezialkräfte der Bundeswehr zusammengefasst, die für besonders riskante und verdeckte Missionen trainiert sind. Zu den Aufgaben der im baden-württembergischen Calw stationierten Einheit gehört unter anderem auch die Geiselbefreiung.
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