Eine weitere Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen eines angeblichen Corona-Impfschadens ist vor dem Landgericht Rottweil gescheitert. Die Klage wurde am Montag abgewiesen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Klägerin hatte eine Belastungsreaktion auf Impfungen zurückgeführt und 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.
Es ist die dritte Klage dieser Art, die in Rottweil abgewiesen wurde. Schon im Dezember und im Januar scheiterten zwei Klagen wegen angeblicher Impfschäden vor dem Landgericht.
Eine Haftung des Impfstoffherstellers bei Nebenwirkungen besteht laut Gesetz, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen, oder der Schaden infolge einer nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eintrat.
Beides habe der Kläger nicht ausreichend dargelegt, entschied das Gericht im ersten Fall im Dezember. Die Begründung für die noch nicht veröffentlichte Entscheidung vom Montag war nach Angaben des Sprechers ähnlich.
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