Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung im Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen. Es geht um die Frage, ob ein muslimischer Verein das Erbbaurecht an die baden-württembergische Stadt zurückgeben muss, weil die Moschee nicht fristgerecht fertig wurde. Vereinbart war, dass der Verein bis 2018 eine Moschee bauen und jährlich Erbpacht zahlen solle. (Az. V ZR 191/22)
Die Stadt bot auch den Kauf des Grundstücks an. Der Bau verzögerte sich – der Verein kündigte an, dass er die erste Frist nicht einhalten könne. Wenig später nahm er das Kaufangebot an. Als der Bauabschnitt nicht rechtzeitig fertig wurde, übte die Stadt ihr Wiederkaufsrecht aus und forderte zudem das Erbbaurecht zurück. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bekam sie Recht, nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden.
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