Die zuständige Kammer sah es nach Gerichtsangaben vom Donnerstag in dem Berufungsprozess als erwiesen an, dass die drei Männer einen Mitburschenschaftler jüdischer Abstammung bei der Veranstaltung mit Gürteln geschlagen und außerdem antisemitisch beleidigt hatten.
Der Vorfall ereignete sich vor vier Jahren im Verbindungshaus der Heidelberger Burschenschaft Normannia. Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte die drei Beschuldigten deswegen Ende 2022 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung.
Dagegen gingen die Angeklagten in Berufung, so dass sich das Landgericht der baden-württembergischen Stadt erneut mit dem Fall befasste. Es bestätigte nach einer neuerlichen Beweisaufnahme samt Zeugenvernehmungen aber die Verurteilung der Vorinstanz. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten können erneut Rechtsmittel einlegen.
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