Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins nach Angaben vom Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. Die endgültige Entscheidung fällt aber erst im Hauptsacheverfahren. Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin im Juli verboten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete das Magazin damals als „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Es hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Gegen das Verbot reichte die Compact-Magazin GmbH beim Bundesverwaltungsgericht sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag ein, über den nun entschieden wurde.
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