BGH: Münchner Mordurteil neun Jahre nach Tötung von Ehefrau rechtskräftig

Neun Jahre nach der Tötung einer Frau in Bayern ist das Urteil gegen ihren Ehemann rechtskräftig.

Neun Jahre nach der Tötung einer Frau in Bayern ist das Urteil gegen ihren Ehemann rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts München I, mit dem der Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war. Es war bereits die zweite Runde vor Gericht in dem Fall. (Az. 1 StR 229/24)

Die Frau war 2015 erschossen gefunden worden. In einem ersten Verfahren wurde der Angeklagte in München im Februar 2022 lediglich wegen eines Waffendelikts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Landgericht konnte damals nicht sicher feststellen, dass er zum Tod seiner Frau beigetragen hatte.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der BGH diese Entscheidung aber im Dezember 2022 wieder auf, der Fall musste neu aufgerollt werden. Im Dezember 2023 sprach das Landgericht den Angeklagten des Mordes schuldig. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Landgerichts tötete der Mann seine von ihm getrennt lebende Frau im August 2015 in seiner Wohnung durch einen Kopfschuss. Sie hatte sich demnach gegen seinen Willen von ihm getrennt, das Paar hatte allerdings fünf gemeinsame Kinder und weiter Kontakt.

Kurz vor der Tat erfuhr der Angeklagte dem Urteil zufolge von einer Nachricht seiner Frau an einen Bekannten. Dass sie Kontakt zu anderen Männern hatte, habe ihn wütend und eifersüchtig gemacht. Um sie zu bestrafen und sich für die Trennung zu rächen, habe er sie erschossen und danach einen Suizid der Frau vorgetäuscht. So habe er ihr eine Patrone in die Hand gelegt.

Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niederen Beweggründen. Besonders verwerflich sei, dass der Mann die Trennungsentscheidung seiner Frau aus einem übersteigerten Besitzwillen nicht habe akzeptieren wollen, hieß es. Der BGH fand in dem Urteil aus München nun keine Rechtsfehler.
© AFP

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