Herten – In der feierlichen Zeremonie bekannten sich die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber aus Serbien, dem Irak, Syrien, Kuba, Polen, dem Libanon, Aserbaidschan und der Türkei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Drei Personen war bisher staatenlos.
Bevor die Bewerberinnen und Bewerber endlich ihre Urkunden in den Händen halten können, durchlaufen sie ein umfangreiches Verfahren.
Voraussetzungen
Personen können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie seit mindestens acht Jahren im Bundesgebiet leben und eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis haben. Wichtig ist auch der Nachweis, dass diese Personen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen bestreiten können. Weitere Voraussetzungen sind: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die schriftliche Erklärung, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen, und Straffreiheit.
Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen. Ein deutscher Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung genügt als Nachweis. Ansonsten müssen Bewerberinnen und Bewerber einen Einbürgerungstest machen.
Weitere Informationen
Bei der Einbürgerungsbehörde im Rathaus der Stadt Herten erfahren Bewerberinnen und Bewerber persönlich, welche Voraussetzungen sie für eine Einbürgerung erfüllen müssen. Interessierte erfahren dort auch, wo sie den Einbürgerungstest machen können. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Termin mit der Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren. Weitere Infos finden Interessierte auf der städtischen Homepage www.herten.de/einbuergerung.