Bas zu Wahlrechtsurteil: Begrenzung der Abgeordnetenzahl ist „wichtiges Signal“

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgericht als "wichtiges Signal an die Wählerinnen und Wähler" bezeichnet.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts als „wichtiges Signal an die Wählerinnen und Wähler“ bezeichnet. Die Zahl der Abgeordneten werde künftig auf 630 begrenzt, erklärte Bas am Dienstag zum Urteil aus Karlsruhe. „Es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben. Das begrüße ich als Bundestagspräsidentin, weil dies Planungssicherheit schafft, Kosten begrenzt und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärkt.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition zum Teil korrigiert. Die Karlsruher Richter kippten am Dienstag die darin beschlossene Aufhebung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigte das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.

Bas betonte, dass mit der Bestätigung der Zweitstimmendeckung für „die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt“ worden sei. Dass ein Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehe, sei vom Gericht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet worden.

Das Urteil des Karlsruher Gerichts zur Fünf-Prozent-Klausel gelte es jetzt „in Ruhe auszuwerten“. „Mit Blick auf die nächste Bundestagswahl ist wichtig: Das neue Wahlrecht funktioniert. Mit dem Urteil haben wir die nötige Rechtssicherheit“, erklärte Bas. Die nächste Bundestagswahl soll am 28. September 2025 stattfinden.
© AFP

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