Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) einen Beschluss zu Mindestlohn in einem Yogazentrum. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das früheren Mitgliedern der Gemeinschaft für ihre Arbeit in einem Ashram den Mindestlohn zusprach. Das BAG begründete seine Entscheidungen unter anderem damit, dass der Verein keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei. (Az. 1 BvR 2231/23 und 1 BvR 2244/23)
Anders als etwa Nonnen oder Mönche in einem christlichen Kloster seien Mitarbeitende, die in dem Yogaverein fremdbestimmte und weisungsgebundene Arbeit leisteten, darum als Arbeitnehmer geschützt. In den konkreten Fällen geht es um eine Juristin und eine Kunsthistorikerin, die acht beziehungsweise drei Jahre lang in dem Zentrum lebten und gegen ein Taschengeld, Versicherung sowie Kost und Logis Dienste verrichteten.
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