Das neue Düngegesetz ist vorerst am Widerstand der Länder gescheitert: Der Bundesrat verweigerte der Gesetzesänderung am Freitag die Zustimmung. Mehrere Länderchefs hatten zuvor bekräftigt, durch die neuen Regeln entstehe unnötige Bürokratie, die der Umwelt nicht helfe. Angenommen wurde hingegen das Agrarpaket der Bundesregierung im Bundestag, das Entlastungen für die Landwirtinnen und Landwirte vorsieht.
Mit den neuen Düngeregeln soll EU-Recht umgesetzt werden, es geht um mehr Transparenz bei der Düngepraxis und letztlich eine Senkung der zu hohen Nitratwerte im Grundwasser. Nitrat gelangt vor allem über Düngemittel dorthin.
Kritik entzündete sich nun an der sogenannten Stoffstrombilanz oder Nährstoffbilanz – einer Auflistung der Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mehr Betriebe sollen nach den neuen Regeln Aufzeichnungen darüber führen, wie viele Nährstoffe dem Boden durch die Bewirtschaftung entzogen werden und wie viele ihm durch Düngen zugeführt werden, um so das Verursacherprinzip bei der Nitratbelastung umzusetzen.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach im Bundesrat von einem „sinnlosen Aufbau von Bürokratie“, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) von einer „Auflistung ohne Mehrwert für Umweltschutz und Gewässerschutz“. Ähnlich äußerte sich Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Alle drei Länder verweigerten die Zustimmung – damit sind sie auf Linie mit dem Deutschen Bauernverband, der nach dem Votum erklärte, es sei „richtig“, das Gesetz noch einmal zu überarbeiten.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) kritisierte die Ablehnung seines Gesetzes hingegen und erklärte, dadurch „bleibt der Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit weiter verbaut“. „Das kann man machen, aber dann sollte man auch ehrlich sein und der Landwirtschaft sagen, dass man kein Verursacherprinzip will.“ Besonders in Gegenden mit viel Tierhaltung oder viel Gemüseanbau ist das Grundwasser häufig zu stark belastet, hier sollte Klarheit geschaffen werden, um gezielte Maßnahmen zu ergreifen.
Außerdem drohe nun wegen der zu hohen Nitratwerte im Wasser schlimmstenfalls „ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel“, fuhr das Landwirtschaftsministerium fort. Wie es mit dem Düngegesetz nun weitergeht, ist unklar. Bundesregierung und Bundestag haben die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern noch einen Kompromiss auszuhandeln.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach von einem „Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland“ – der Bundesrat müsse nun einen „konstruktiven Lösungsbeitrag zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie“ leisten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete die Ablehnung des Gesetzes durch den Bundesrat als „Skandal“. Dadurch fehlten weiter die „dringend notwendige Verpflichtung zur Stoffstrombilanz, um Nährstoffströme transparent abzubilden“ sowie ein strenges Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge.
Erfolg hatte hingegen das Agrarpaket der Bundesregierung im Bundestag, das Entlastungen für die Landwirtschaft vorsieht. Zur Abstimmung standen insgesamt drei Gesetze, die allesamt mindestens mit den nötigen Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen wurden.
Teil des Pakets ist die sogenannte steuerliche Gewinnglättung: Einkünfte können über drei Jahre hinweg im Durchschnitt besteuert werden, statt die Gewinne eines jeden einzelnen Jahres steuerlich anzusetzen. Wenn die Gewinne stark schwanken, kann sich so eine Steuerermäßigung ergeben. Änderungen gibt es auch bei den gesetzlichen Regelungen für den Lebensmitteleinzelhandel, welche die Stellung der Landwirte verbessern soll. Den Bauern gehen die Entlastungen insgesamt aber nicht weit genug.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union sollen zudem zwei neue Öko-Regeln zur Förderung der Artenvielfalt eingeführt werden. Landwirte können dann zusätzliche Mittel abrufen, wenn sie die jeweiligen Umweltvorgaben erfüllen.
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