Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis im Jahr 1991 hat die Bundesanwaltschaft am Montag vor dem Oberlandesgericht in Koblenz sechseinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu Mord und versuchtem Mord für den Angeklagten gefordert. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts in der rheinland-pfälzischen Stadt mit. In dem Verfahren muss sich ein Bekannter des im Oktober verurteilten Haupttäters verantworten.
Dem Mann wird vorgeworfen, dem bereits verurteilten Hauptbeschuldigten vor der Tat vor annähernd 33 Jahren beeinflusst und bestärkt zu haben. Er war laut Anklage damals eine Führungsfigur in der örtlichen Skinheadszene und soll den ebenfalls rechtsextremistisch motivierten mutmaßlichen Täter bei einem Treffen in einer Kneipe unmittelbar vor dem Verbrechen motiviert haben.
Bei dem Anschlag vom 19. September 1991 starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah. Zwei weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster der Unterkunft und brachen sich dabei Knochen. 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten. Der mutmaßliche Haupttäter wurde für das Verbrechen im Oktober ebenfalls in Koblenz zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
In dem aktuellen Verfahren gegen den zum Prozessauftakt im Februar 54-jährigen Angeklagten wird nach Angaben der Gerichtssprecherin am Dienstag das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Er saß zunächst in Untersuchungshaft, kam im März allerdings auf freien Fuß. Grund hierfür war eine Aussage eines wichtigen Zeugen, die Zweifel an einem dringenden Tatverdacht weckte. Dessen Angaben nach rief der Angeklagte damals nicht konkret zu einem Anschlag auf.
Nach dem Anschlag von 1991 blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. In deren Verlauf wurden die beiden Beschuldigten dann festgenommen.
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