Das Bundesjustizministerium will die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren erhöhen. Es legte dazu am Dienstag einen Referentenentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts vor. Demnach sollen Rechtsanwalts-und Gerichtskosten je nach Gebührenart um sechs beziehungsweise neun Prozent steigen. Gebühren für Gerichtsvollzieher sollen sich um neun Prozent erhöhen.
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind tragende Säulen unseres Rechtsstaats“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu den Plänen. Die Rechtsanwaltsgebühren seien „seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht worden – genauso wenig wie die der Sachverständigen bei Gericht und der Sprachmittler“. Dies sei „im Hinblick auf die inflationäre Entwicklung in den letzten Jahren und die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht hinnehmbar.“ Deshalb sollten die Honorarsätze angepasst werden.
Länder und Verbände können nun zu dem Referentenentwurf Stellung nehmen. Hierzu läuft eine Frist bis zum 8. Juli. Danach müsste die Vorlage das Bundeskabinett beschließen, bevor sie ins Parlament geht.
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