Glyphosat-Regeln bleiben bestehen – Keine Aufweichung im Bundesrat beschlossen

Die strengen Vorschriften für den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bleiben bestehen.

Die strengen Vorschriften für den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bleiben bestehen. Der Bundesrat beschloss am Freitag die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Der Agrarausschuss der Bundesländer hatte sich vergangene Woche für eine Aufweichung der Regeln ausgesprochen – Glyphosat sollte auch in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden dürfen. Dieser Empfehlung folgte der Bundesrat nun nicht.

Die Bundesregierung wollte das Mittel eigentlich gänzlich verbieten. Ende vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission aber nach langer Kontroverse die EU-Zulassung des Mittels verlängert. Deshalb erließ das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Eilverordnung, die den Einsatz von Glyphosat regelt. Sie läuft Ende Juni aus. ,In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist unter anderem festgeschrieben, dass Glyphosat grundsätzlich in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt ist. Sie gilt nun ab dem 1. Juli.
© AFP

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